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Ausschnitt Übersichtskarte nach A. Hoffmann und Franz C. Lipp (1981)
landesfürstliche Bestätigungsurkunden aus alte Privilegien, Herrschaft Traunkirchen, HS 1, OÖLA
landesfürstliche Bestätigungsurkunden aus alte Privilegien, Herrschaft Traunkirchen, HS 1, OÖLA
landesfürstliche Bestätigungsurkunden aus alte Privilegien, Herrschaft Traunkirchen, HS 1, OÖLA

16. Kloster und Pfarre

Kloster Traunkirchen im Wandel der Zeit

Geschichte Kloster Traunkirchen
Traunkirchen, Österreich
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Eigenkirchen wurden zu Pfarren

Kirchen mit dazugehörigem Grundbesitz samt Untertanen waren schon vor den Klöstern da. Sie waren kirchliche Zentren mit missionarischen und seelsorglichen Aufgaben im Sinne einer Glaubensunterweisung und Vollziehung des göttlichen Dienstes. Weltliche Priester, vom Grundeigentümer des Pfarrgebietes vorgeschlagen, vom Bischof ernannt, leiteten diese mit Gesell- und Hilfspriestern. Kapläne, die nicht der Pfarre zugehörig waren, lasen die Stiftungsmessen. Die wirtschaftliche Basis einer Pfarre war die Ausstattung durch die GründerInnen. Klöstern als Grundbesitzern wurden Einkünfte aus Pfarren zur Aufbesserung der Einkünfte zugesprochen. Damit engstens verbunden war die Bestellung der Priester und Priestergesellen, die diese Pfarren führten und dem Kloster tributpflichtig waren.

Klösterliches Pfarrgebiet

„Von der Atweng (Wiese der Ata) bis zum Gotteshaus und allen, die darum wohnen und zum Gotteshaus gepfarrt sind, südwärts bis zum Langbathbach, Südseite Sonnstein, bis Ebensee“ (aus einem Vertrag von 1340 mit der Herrschaft Ort) dürfte die ursprüngliche Pfarre des Klosters umschreiben. Da die Besitzungen des Klosters nördlich und südlich des Traunsees lagen, entwickelte sich ein klösterliches Pfarrnetz von Patronatspfarren, Mutter- und Tochterpfarren mit Filialkirchen vom Traunsee bis Aussee, sowie nördlich des Traunsees bis Nußdorf am Attersee.

Patronatsrecht

Die Einsetzung des Seelsorgers der ursprünglich wilhelmschen, später otakarischen Eigenkirche wurde auf Vorschlag des Besitzers vom zuständigen Erzbischof von Salzburg erbittet. Dieses Patronatsrecht und die damit verbundenen Pfründe der Traunkirchner Pfarre übergab Herzog Otakar IV. 1181 der Äbtissin Diemund. Er bestimmte auch, dass mindestens 2 Priester dort Dienst tun sollten. Somit wurde die Pfarrkirche klösterlich, blieb aber in herzoglichem Besitz. (Urkunde von 1181).

Kampf der Äbtissinnen um Pfarre und Pfründe

Schon die landesfürstlichen Babenberger (1192 – 1246) wollten kurz nach der Einverleibung ihre eigenen Priester durchsetzen, die Pfründe der Pfarre wieder in Besitz bringen. Dies gelang kurzfristig. Die Äbtissin Elisabeth I. von Pollheim (1247 – 1262) setzte sich nach dem Tod des Herzogs wieder durch und benannte den Pfarrer. Äbtissin Elisabeth II von Pollheim (um 1332 – 1341) und bereits ihre Vorgängerin Kunigunde von Kirchberg (1305 – nach 1325) waren nach neuerlichen Streitigkeiten mit der habsburgischen Gefolgschaft erfolgreich und erreichten mit ihren Bemühungen, die Pfarren enger ans Kloster zu binden, sie dem Kloster einzuverleiben. 1332 begründete Bischof Albert von Passau diese Einverleibung damit, dass durch den Brand 1327 großer Schaden entstanden sei, sowie der Vikar  seine Residenzpflicht (= persönliche Anwesenheit vor Ort) vernachlässigt habe. Ein „ewiger Vikar“, von der Äbtissin dem Bischof vorgeschlagen, leitete nun die Pfarre und erhielt vom Kloster eine jährliche Rente. Aus den Pfarrpfründen war auch der Unterhalt für Hilfspriester zu erstatten. Der Rest ging an die Klosterfrauen für deren Lebensunterhaltskosten.
Durch besitzgeschichtliche Verbindungen ergaben sich immer wieder rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen mit den weltlichen Herrschern und deren Untergebenen. Es entbrannte immer wieder Kampf um die Pfarr-Pfründe. Die Jahre der abendländischen Kirchenspaltung (1378 – 1417) waren geprägt von Unsicherheiten und Rechtsschwierigkeiten. Auch die Pfarrinkorporationen waren davon betroffen. Aus Begehrlichkeit entstand immer wieder Streit um die Pfarren und deren Einnahmen. 1410 musste der Kremsmünsterer Abt Hermann eingreifen und die Inkorporation, wie 1332 festgeschrieben, für das Nonnenkloster wieder durchsetzen.

Rente statt Pfründe

Allerdings im Jahre 1428 einigte sich Johann von Ebersdorf, der „Streitbare“, mit dem Kloster und erhielt die Pfarrpfründe. Die Hauptnutznießer der Pfründe waren nun bischöfliche und herzögliche Günstlinge. Die Pfarre Traunkirchen war eine Patronatspfarre mit Rente geworden. Ab der Prälatur der Äbtissin Barbara I. Stadlerin (1429 – 1462) sollte das Kloster jährlich 32 Pfund Wiener Pfennige Geldrente aus den Pfarreinkünften erhalten. Nach Anfechtungen und Nichtbezahlungen der Rente wandte sich die Äbtissin Barbara I. Stadlerin sogar an den Papst um Hilfe. Dieser bestätigte die Rente im Jahre 1437.
Ob die Klosterkirche weiterhin Pfarrkirche blieb, oder die alte Pfarrkirche St. Nikolaus in montem, schon vor 1384 gesondert beim alten Friedhof, wo auch später der Pfarrhof im 15. Jh. stand, Pfarrkirche wurde, ist nicht bekannt, Aufgelistete Geistliche im Jahre 1444 waren der Pfarrer = Vikar, ein Gesellpriester, sowie ein Kaplan für Messstiftungen am Johannesberg, wo bereits schon vor 1356 eine Kirche stand.
1530 rügte Ferdinand I. Äbtissin Barbara II. Kirchpergerin wegen Nichteinhaltung des von Bischof und Papst verordneten Patronats des Klosters, sowie die Vergabe an protestantische Günstlinge des Landesfürsten. Daraufhin erfolgte die Vergabe wieder regulär durch den Kaiser. Inwieweit pfarrliche Tätigkeiten noch ausgeübt wurden, ist unklar.

© E. Rumpf, R. Hofbauer